Ihre Daten. Ihr Recht.
Jetzt Auskunft holen.
Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO bei über 300 bekannten Unternehmen in Deutschland – von Banken und Versicherungen über Online-Dienste, Handel und Telekommunikation bis zu Energieversorgern, Gesundheit und Wohnen. Digital beantragt, von uns in Ihrem Namen übermittelt.
Bei welchem Unternehmen möchten Sie Ihre Daten anfordern?
Suchen oder filtern Sie nach Kategorie. Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln den Antrag nach Art. 15 DSGVO in Ihrem Namen. Servicegebühr einmalig 39,00 € inkl. MwSt., kein Abo.
Über 300 Unternehmen aus Finanzwesen, Telekommunikation, Energie, Handel, Mobilität, Online-Diensten, Gesundheit und Wohnen – alle Unternehmen ansehen.
Daten-Check ist ein unabhängiger Antragsservice und selbst keine Auskunftei. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist bei den Unternehmen auch direkt unentgeltlich erhältlich.
Klar, transparent und in Ihrem Auftrag
Unabhängiger Antragsservice
Daten-Check ist ein unabhängiger Online-Antragsassistent und selbst keine Auskunftei, Bank oder Versicherung. Wir erstellen und übermitteln Ihre Anfrage nach Art. 15 DSGVO an das gewählte Unternehmen.
Ein Preis, keine Abos
Für die Aufbereitung und Übermittlung Ihres Antrags berechnen wir einmalig 39,00 € inkl. MwSt. – ohne Abo und versteckte Gebühren. Die Auskunft selbst ist bei den Unternehmen direkt kostenlos erhältlich.
Ihr gesetzliches Recht
Art. 15 DSGVO gibt Ihnen Anspruch auf eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten. Ihre Angaben übertragen wir per SSL-Verschlüsselung und behandeln sie vertraulich.
So funktioniert's: Ihre Datenauskunft in drei Schritten
Unternehmen wählen & Antrag ausfüllen
Wählen Sie das gewünschte Unternehmen und geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum ein. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit, damit sie korrekt zugeordnet werden können. Der gesamte Prozess dauert weniger als zwei Minuten.
Antrag übermitteln
Nach Ihrer Bestellung kümmern wir uns um die Übermittlung Ihres Antrags an das gewählte Unternehmen. Sie müssen keine Formulare ausdrucken oder selbst versenden – wir übernehmen den gesamten Ablauf für Sie und dokumentieren die Antragstellung transparent. Eine Bestätigung erhalten Sie direkt per E-Mail.
Ihre Auskunft
Das Unternehmen bearbeitet Ihren Antrag und sendet Ihnen die Auskunft aus Datenschutzgründen in der Regel direkt per Post zu. So erhalten Sie einen Nachweis der zu Ihnen gespeicherten Daten, den Sie z. B. für Wohnungsbewerbungen oder Vertragsabschlüsse verwenden können.
Wozu benötigt man eine Datenauskunft?

Was steht in einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO?
Unternehmen aus nahezu allen Branchen – Auskunfteien, Banken, Versicherungen, Zahlungsdienste, Handel, Telekommunikation, Energie und Online-Dienste – speichern Daten zu Ihrer Person und Ihrer Zahlungszuverlässigkeit. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Kopie dieser Daten. Eine Auskunft enthält in der Regel:
- Personenbezogene DatenName, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
- Verträge & KontenGirokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasing- und Versicherungsverträge, Forderungen
- Angaben zur Zuverlässigkeit der Zahlungz. B. Zahlungsstörungen, Informationen zu Insolvenzverfahren sowie Schuldnerverzeichniseinträge
Ihr Auskunftsrecht gilt gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über Sie speichert.
F.A.Q.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO und unseren Service. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Support jederzeit gerne zur Verfügung.
Finden Sie heraus, welche Daten über Sie gespeichert sind
Antrag in unter zwei Minuten ausfüllen – wir übernehmen die Übermittlung. Einmalig 39,00 € inkl. MwSt., kein Abo.
